FAQs
FAQs Schuldner:
Wenn Sie ein Schreiben von uns erhalten, kontaktieren Sie uns bitte sofort. Falls wir Ihr Anliegen nicht sofort lösen können, werden wir mit unserem Klienten sprechen und Ihnen schnellstmöglich eine klare Rückmeldung geben. Verwenden Sie bitte die im Schreiben angegebenen Kontaktdaten, um direkt mit dem verantwortlichen Sachbearbeiter zu sprechen.
Sie erreichen uns über folgende Wege:
- Telefon: +43 505 8010 1400
- Adresse: MXB-Encashment GmbH, St. Peter-Straße 2, 9800 Spittal an der Drau
- E-Mail: [email protected]
- Webseite: www.mxb-encashment.com
Wenn Sie ein Schreiben von uns erhalten, kontaktieren Sie uns bitte sofort. Falls wir Ihr Anliegen nicht sofort lösen können, werden wir mit unserem Klienten sprechen und Ihnen schnellstmöglich eine klare Rückmeldung geben. Verwenden Sie bitte die im Schreiben angegebenen Kontaktdaten, um direkt mit dem verantwortlichen Sachbearbeiter zu sprechen.
Sie erreichen uns über folgende Wege:
- Telefon: +43 505 8010 1400
- Adresse: MXB-Encashment GmbH, St. Peter-Straße 2, 9800 Spittal an der Drau
- E-Mail: [email protected]
- Webseite: www.mxb-encashment.com
Bitte verwenden Sie den mitgesendeten Zahlschein für Ihre Zahlung. Wenn Sie per Online-Banking zahlen, vergessen Sie nicht, das in unserem Schreiben erwähnte Aktenzeichen im Verwendungszweck anzugeben, um uns die Zuordnung Ihrer Zahlung zu erleichtern.
Falls Sie persönlich von einem unserer Außendienstmitarbeiter besucht werden, ist auch eine Barzahlung des Gesamtbetrags oder in Raten möglich.
Bankverbindung: Kärntner Sparkasse, IBAN: AT84 2070 6046 0081 8100, BIC: KSPKAT2KXXX
Kontaktieren Sie uns umgehend, damit wir gemeinsam eine geeignete Zahlungsvereinbarung finden können. Eine Ratenzahlung ist oft eine praktikable Lösung.
Sollten mehrere Mahnungen unbeantwortet bleiben, wird der Fall möglicherweise an unsere Rechtsabteilung weitergeleitet. Dort könnten gerichtliche Schritte wie Zwangsvollstreckungen initiiert werden, was zusätzliche Kosten und Unannehmlichkeiten für Sie bedeutet.
Inkassokosten werden auf Grundlage des Schadenersatzrechts, spezifisch nach § 1333 des ABGB, berechnet.
Diese Kosten decken die notwendigen Auslagen für die außergerichtliche Eintreibung der Forderung ab, sofern diese in einem angemessenen Verhältnis zur Hauptforderung stehen.
Bitte setzen Sie sich sofort mit uns in Verbindung und senden Sie uns alle relevanten Belege oder Nachweise per E-Mail oder Post. Geben Sie dabei unsere Aktennummer an, damit wir Ihren Fall prüfen und schnell klären können.
Eine negative Bonitätsbewertung kann Ihre Möglichkeiten einschränken, bestimmte Dienstleistungen oder Kredite zu erhalten, da Unternehmen zunehmend Bonitätsprüfungen durchführen, um sich gegen Zahlungsausfälle abzusichern.
Setzen Sie sich umgehend mit dem angegebenen Anwalt in Verbindung, um die Situation zu besprechen und weitere Schritte zu erörtern.
Sollte es zu keiner außergerichtlichen Einigung kommen, wird in der Regel ein Vertragsanwalt eingeschaltet, der eine Mahnklage einreicht und einen Zahlungsbefehl erwirkt, was zu weiteren Kosten führen kann.
Ja, in ganz Österreich sind Mitarbeiter im Außendienst für MXB-Encashment tätig. Sie können direkt bei Ihnen vor Ort über Ihre finanzielle Situation sprechen und gegebenenfalls Zahlungsvereinbarungen treffen.
FAQs Kunde:
Für die Inanspruchnahme unseres Inkassoservices fallen Gebühren an. Sollte es uns gelingen, die Forderung erfolgreich einzutreiben, werden die vom Auftraggeber bei Übergabe der Forderung geltend gemachten Mahngebühren sowie das Hauptkapital überwiesen. Die im Zuge der Betreibung anfallenden Inkassokosten berechnen wir als Schadenersatz gegenüber dem Schuldner und stunden diese Kosten bis zur erfolgreichen Einbringung der Forderung. Für den Fall, dass eine gerichtliche Einbringung der Forderung erfolglos bleibt (z.B. durch ein stattgebendes Urteil ohne erfolgreiche Exekution), übernimmt der Auftraggeber die Gerichtskosten und Auslagen, während wir die Kosten für den Rechtsanwalt tragen.
Unser Inkassoservice ist kostenpflichtig. Bei erfolgreicher Forderungseinbringung leiten wir Ihnen das eingezogene Kapital sowie etwaige Mahngebühren weiter.
Die im Inkassoprozess entstehenden Kosten berechnen wir dem Schuldner des Auftraggebers als Schadenersatz und stunden sie bis zur erfolgreichen Einbringung. Sollte die Forderung auch gerichtlich nicht durchsetzbar sein, übernehmen wir die Anwaltskosten, während Gerichtskosten und Nebenauslagen vom Auftraggeber getragen werden.
Die Kosten für gerichtliche Inkassoverfahren variieren je nach Forderungshöhe und den erforderlichen gerichtlichen Maßnahmen.
Eine genaue Voraussage der Kosten ist nicht möglich, jedoch beraten wir Sie gerne zu den Erfolgsaussichten einer Klage in Ihrem spezifischen Fall.
Nach Erhalt Ihres Auftrags informieren wir den Schuldner innerhalb von 24 Stunden über den bestehenden Zahlungsverzug und dessen mögliche Auswirkungen auf seine Bonität.
Die Dauer und die spezifischen Schritte einer außergerichtlichen Betreibung hängen von der Reaktion des Schuldners ab und können von Telefonaten bis zu weiteren Mahnungen reichen.
Im Allgemeinen dauert dieser Prozess bis zu sieben Wochen, in manchen Fällen kann eine Lösung bereits innerhalb von zwei Wochen erreicht werden.
Falls der Schuldner insolvent wird, schließen wir das Inkassoverfahren ab und leiten die nötigen Dokumente an unsere Insolvenzabteilung weiter.
Der Auftraggeber wird über die Weiterentwicklung informiert und erhält die nötigen Unterlagen für die Vertretung im Insolvenzverfahren.
Wenn eine Forderung nicht außergerichtlich realisiert werden kann und eine Klage nicht sinnvoll erscheint, übernehmen wir die Überwachung der Forderung während der Verjährungsfrist.
Wir bemühen uns weiterhin, die Forderung erfolgreich einzubringen.
Dubioseninkasso bezieht sich auf das weitere Betreiben von Forderungen, bei denen bereits ein Gerichtsurteil vorliegt, das jedoch bis auf Weiteres nicht durchsetzbar ist.
Dieses Verfahren wenden wir insbesondere gegen persönlich haftende Gesellschafter oder Privatpersonen an, innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist von 30 Jahren.
Abhängig von den individuellen Umständen kann sowohl ein gerichtliches als auch ein außergerichtliches Vorgehen zielführend sein.
Für die Durchführung benötigen wir von Ihnen einen rechtskräftigen Zahlungsbefehl sowie weitere relevante Dokumente wie den Exekutionstitel und die Abrechnung des Rechtsanwalts.
Ja, wir übernehmen gerne Inkassoaufträge gegenüber ausländischen Schuldnern.
Um den Prozess so effizient und zügig wie möglich zu gestalten, benötigen wir von Ihnen umfassende Informationen zu der Forderung und zum Schuldner.
Dazu zählen Details wie Rechnungsnummer, -datum und Fälligkeitsdatum, Höhe der Forderung, Verzugszinsen, Mahngebühren sowie ausführliche Angaben zum Schuldner wie Firma oder vollständiger Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Je detaillierter die bereitgestellten Informationen sind, desto effektiver können wir handeln.
Bei MXB-Encashment legen wir größten Wert auf die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen und ethischen Richtlinien bei der Forderungseinziehung.
Wir sind vollständig lizenziert und arbeiten gemäß den Vorschriften des österreichischen Rechts.
Unsere Mitarbeiter sind speziell geschult, um sicherzustellen, dass alle Inkassoverfahren fair und mit größtmöglicher Rücksicht auf die Rechte der Schuldner durchgeführt werden.
Wir verstehen, dass der Ruf unseres Gläubigers von unserem Handeln abhängt, und verpflichten uns zu Transparenz und Verantwortlichkeit in jedem Schritt des Inkassoprozesses.
Bei MXB-Encashment setzen wir auf eine offene und kontinuierliche Kommunikation mit unseren Auftraggebern.
Sie erhalten regelmäßige Updates über den Fortschritt Ihrer Forderungen durch detaillierte Berichte und haben Zugriff auf einen persönlichen Ansprechpartner, der für alle Ihre Fragen und Anliegen zur Verfügung steht.
Zusätzlich bieten wir einen Online-Zugang, über den Sie jederzeit den aktuellen Status Ihrer Fälle einsehen können.
Wir verstehen die Bedeutung von Transparenz für das Vertrauen unserer Klienten und stellen sicher, dass Sie stets vollständig informiert sind.
MXB-Encashment akzeptiert Inkassoaufträge ausschließlich von Unternehmen.
Der Schuldner kann dabei sowohl ein Unternehmen als auch eine Privatperson sein.