Wenn Sie ein Schreiben von uns erhalten, kontaktieren Sie uns bitte sofort. Falls wir Ihr Anliegen nicht sofort lösen können, werden wir mit unserem Klienten sprechen und Ihnen schnellstmöglich eine klare Rückmeldung geben. Verwenden Sie bitte die im Schreiben angegebenen Kontaktdaten, um direkt mit dem verantwortlichen Sachbearbeiter zu sprechen.

Sie erreichen uns über folgende Wege:

Wenn Sie ein Schreiben von uns erhalten, kontaktieren Sie uns bitte sofort. Falls wir Ihr Anliegen nicht sofort lösen können, werden wir mit unserem Klienten sprechen und Ihnen schnellstmöglich eine klare Rückmeldung geben. Verwenden Sie bitte die im Schreiben angegebenen Kontaktdaten, um direkt mit dem verantwortlichen Sachbearbeiter zu sprechen.

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Bitte verwenden Sie den mitgesendeten Zahlschein für Ihre Zahlung. Wenn Sie per Online-Banking zahlen, vergessen Sie nicht, das in unserem Schreiben erwähnte Aktenzeichen im Verwendungszweck anzugeben, um uns die Zuordnung Ihrer Zahlung zu erleichtern.

Falls Sie persönlich von einem unserer Außendienstmitarbeiter besucht werden, ist auch eine Barzahlung des Gesamtbetrags oder in Raten möglich.

Bankverbindung: Kärntner Sparkasse, IBAN: AT84 2070 6046 0081 8100, BIC: KSPKAT2KXXX

Kontaktieren Sie uns umgehend, damit wir gemeinsam eine geeignete Zahlungsvereinbarung finden können. Eine Ratenzahlung ist oft eine praktikable Lösung.

Sollten mehrere Mahnungen unbeantwortet bleiben, wird der Fall möglicherweise an unsere Rechtsabteilung weitergeleitet. Dort könnten gerichtliche Schritte wie Zwangsvollstreckungen initiiert werden, was zusätzliche Kosten und Unannehmlichkeiten für Sie bedeutet.

Inkassokosten werden auf Grundlage des Schadenersatzrechts, spezifisch nach § 1333 des ABGB, berechnet.

Diese Kosten decken die notwendigen Auslagen für die außergerichtliche Eintreibung der Forderung ab, sofern diese in einem angemessenen Verhältnis zur Hauptforderung stehen.

Bitte setzen Sie sich sofort mit uns in Verbindung und senden Sie uns alle relevanten Belege oder Nachweise per E-Mail oder Post. Geben Sie dabei unsere Aktennummer an, damit wir Ihren Fall prüfen und schnell klären können.

Eine negative Bonitätsbewertung kann Ihre Möglichkeiten einschränken, bestimmte Dienstleistungen oder Kredite zu erhalten, da Unternehmen zunehmend Bonitätsprüfungen durchführen, um sich gegen Zahlungsausfälle abzusichern.

Setzen Sie sich umgehend mit dem angegebenen Anwalt in Verbindung, um die Situation zu besprechen und weitere Schritte zu erörtern.

Sollte es zu keiner außergerichtlichen Einigung kommen, wird in der Regel ein Vertragsanwalt eingeschaltet, der eine Mahnklage einreicht und einen Zahlungsbefehl erwirkt, was zu weiteren Kosten führen kann.

Ja, in ganz Österreich sind Mitarbeiter im Außendienst für MXB-Encashment tätig. Sie können direkt bei Ihnen vor Ort über Ihre finanzielle Situation sprechen und gegebenenfalls Zahlungsvereinbarungen treffen.